Vermögen und Verbindlichkeiten: So erfassen Sie Ihr Auto
Ein Auto im Wert von 18.000 € gehört zu Ihrem Vermögen. Schulden Sie noch 10.000 € auf den Autokredit, gehört diese Restschuld zu Ihren Verbindlichkeiten. Zusammen tragen Auto und Kredit 8.000 € zu Ihrem Nettovermögen bei.
Ein Vermögenswert ist etwas, das Ihnen gehört und einen Wert hat. Eine Verbindlichkeit ist ein Betrag, den Sie schulden. Ziehen Sie Ihre Verbindlichkeiten von Ihrem Vermögen ab, erhalten Sie Ihr Nettovermögen. Mit einem eigenen Eintrag für jeden Posten lässt sich die Rechnung leichter aktualisieren.
Den Wert Ihres Autos tragen Sie mit dem heute geschätzten Wiederverkaufspreis ein. Suchen Sie vergleichbare Fahrzeuge mit ähnlichem Kilometerstand und Zustand, und speichern Sie Datum und Quelle zusammen mit dem Betrag. Nutzen Sie bei jeder Durchsicht dieselbe Quelle, damit Sie sehen, wie sich deren Schätzung über die Zeit verändert.
Verliert ein Auto mit den Jahren an Wert, spricht man von Wertverlust. Angenommen, das Auto aus unserem Beispiel ist später nur noch 16.000 € wert, während Sie den Kredit auf 9.000 € abbezahlt haben. Dann trägt es 7.000 € zu Ihrem Nettovermögen bei. Beide Einträge brauchen eine Aktualisierung, weil sich Restschuld und Wiederverkaufswert unabhängig voneinander ändern.
Die Restschuld kann auch höher sein als der Wert des Autos. Dann trägt das Auto einen negativen Betrag zu Ihrem Nettovermögen bei. Erfassen Sie trotzdem die volle Restschuld, auch wenn sie den Wert des Fahrzeugs übersteigt.
In Sumio erfassen Sie das Auto als Vermögenswert und den Kredit als Verbindlichkeit. Aktualisieren Sie den Wert anhand Ihrer Schätzung des Wiederverkaufspreises, und prüfen Sie die aktuelle Restschuld beim Kreditgeber, wenn Sie Ihre Schulden durchgehen.
Für eine Immobilie gilt dieselbe Methode: Sie erfassen den vollen geschätzten Wert der Immobilie und die offene Restschuld der Baufinanzierung. Haben Sie beides bereits eingetragen, würden Sie denselben Wert doppelt zählen, wenn Sie zusätzlich den schuldenfreien Anteil der Immobilie als weiteren Vermögenswert erfassen. Bewahren Sie die Quelle Ihrer Schätzung beim Eintrag auf, damit Sie bei der nächsten Durchsicht darauf zurückgreifen können.
Die Eurobeträge in diesem Beispiel sind erfunden. Verkaufskosten und Steuern sind nicht berücksichtigt.